Inspektion

Hier finden Sie Details zum Tätigkeitsspektrum der Inspektionsstelle

Die Fremdüberwachung insbesondere von Bauprodukten ist traditionell ein wichtiges Tätigkeitsgebiet insbesondere in den Kompetenzbereichen Kunststoffe und Baustoffe. Die 2011 an der Staatlichen Materialprüfungsanstalt Darmstadt eingerichtete Inspektionsstelle übernimmt als selbständige, neben den Kompetenzbereichen stehende Organisationseinheit alle im Rahmen der Produktüberwachung anfallenden Inspektionen.

Zur Erfüllung der vielfältigen Inspektionsaufgaben werden Sachbearbeiter*innen der einzelnen Kompetenzbereiche eingesetzt, die als Fachinspektore*innen die Inspektionen Vorort durchführen, die anfallenden Prüfaufgaben verfolgen und die Inspektionsberichte vorbereiten.

Die Inspektionsstelle unterhält selbst keine Prüfkapazitäten. Vielmehr werden die im Rahmen der Inspektion erforderlichen Prüfaufgaben als interner Auftrag von den akkreditierten Prüflaboratorien der Kompetenzbereiche durchgeführt.

Bei der Zertifizierung von Produkten arbeitet die Inspektionsstelle den Zertifizierungsstellen zu und ist in allen die Inspektionen betreffenden Fragestellungen diesen gegenüber zur Auskunft verpflichtet. In den meisten Fällen erfolgt die Zertifizierung durch die Zertifizierungsstelle der Staatlichen Materialprüfungsanstalt Darmstadt.

Die Inspektionsstelle ist in den nachfolgend aufgeführten Produktbereichen tätig und arbeitet dabei mit den jeweils genannten Kompetenzbereichen zusammen.

  • Kunststoffbauteile (KB Kunststoffe und Verbunde)
  • Rohre und Rohrleitungsteile (KB Kunststoffe und Verbunde)
  • Mineralische Baustoffe, Stahlbetonbauteile und Holzkonstruktionen (KB Baustoffe)
  • Glas und Systembauteile für Glasfassaden (KB Baustoffe)
  • Metallische Werkstoffe, Metallbauteile und Verbindungselemente (KB Bauteilfestigkeit)

Bauaufsichtliche Anerkennung nach Hessischer Bauordnung (HBO)

Die Staatliche Materialprüfungsanstalt Darmstadt als Gesamthaus besitzt eine Anerkennung für zahlreiche Bauprodukte durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung. Die Inspektionsstelle übernimmt davon die Aufgaben der:

  • Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung von Bauprodukten und Bauarten, für die dies nach der Bauregelliste A vorgesehen ist.
  • Überwachungsstelle für die Überwachung Tätigkeiten mit Bauprodukten und Bauartennach HBO §16 Abs.6.

Bauaufsichtliche Anerkennung auf europäischer Ebene

Die Staatliche Materialprüfungsanstalt Darmstadt als Gesamthaus ist für zahlreiche Bauprodukte durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im Rahmen der der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (Bauproduktenverordnung) als notifizierte Stelle (Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle) anerkannt und unter der Kennnummer 1343 von der Europäischen Kommission benannt.

Im Rahmen dieser Anerkennung ist die Inspektionsstelle tätig als:

  • Inspektionsstelle für die Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie die laufende Überwachung , Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle für Bauprodukte nach der Europäischen Bauprodukteverordnung Systeme 1, 1+ und 2+ im Auftrag der Zertifizierungsstelle

weitere Anerkennungen

Außer im gesetzlich geregelten Bereich ist die Inspektionsstelle auch in den folgenden Bereichen tätig:

  • als Inspektionsstelle im Rahmen von Zertifizierungsverfahren von Verbänden und Organisationen, z.B. des Deutschen Verbands des Gas- und Wasserfaches DVGW und der Gesellschaft für Konformitätsbewertung DIN-CERTCO.
  • als Inspektionsstelle im Rahmen von Zertifizierungsverfahren der Zertifizierungsstelle der Staatlichen Materialprüfungsanstalt Darmstadt für nicht gesetzlich geregelte Produkte (Vergabe des Zeichens „MPA Darmstadt cert“).

Die Inspektionsstelle ist in ihren Tätigkeiten als Inspektionsstelle des Typs A nach ISO 17020 oder Überwachungsstelle im Geltungsbereich der Hessischen Bauordnung (HBO) unabhängig von ihren Auftraggeber*innen und den durch die Inspektionen betroffenen Parteien. Die Inspektionsstelle und die von ihr eingesetzten Inspektoren befassen sich nicht mit Tätigkeiten, die die Unabhängigkeit ihres Urteils und ihre Integrität bei den Inspektionen gefährden können. Insbesondere befassen sie sich nicht mit der Entwicklung von Gegenständen, die dem Gegenstand der Inspektionen gleich oder ähnlich sind. Die angebotenen Inspektionsleistungen sind allen Interessierten in gleichem Maße zugänglich und werden unter angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen angeboten.

Alle Mitarbeiter*innen der Inspektionsstelle sind zur Vertraulichkeit und Weiterhin zur Anzeige von Inspektionskonflikten verpflichtet.