Qualitätsmanagement
Informationsanfragen und Beschwerdeverfahren

Wünschen Sie sich Informationen oder benötigen Sie Auskünfte zu unseren Dienstleistungen im Bereich Prüfen, Kalibrieren, Inspektion oder Zeritifizierung? Dann wenden Sie sich per E-Mail an Ihre Anfrage wird an den zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet, der sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzt.

Ist etwas nicht so gelaufen wie Sie sich es vorgestellt haben? Wir freuen uns immer über entsprechende Hinweise an welchen Stellen wir uns noch verbessern können. Unter der E-Mail-Adresse , haben Sie die Möglichkeit mit uns zum Thema Beschwerdeverfahren in Kontakt zu treten. Wir nehmen Ihre Kritik ernst und freuen uns über jede Chance, die Sie uns geben, unseren Kundenservice zu verbessern.

Beschwerden und Reklamationen können an jeden Mitarbeiter des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe gerichtet werden. Um Beschwerden korrekt bearbeiten und dokumentieren zu können, werden Beschwerden nur schriftlich oder per E-Mail und innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist angenommen. Beschwerden per E-Mail können an jeden Mitarbeiter oder an die Adresse gesandt werden. Treffen Beschwerden bei Mitarbeitern ein, sind sie umgehend an die Beschwerdeadresse

weiterzuleiten. Unter dieser E-Mail-Adresse werden alle Beschwerden erfasst. Beschwerden können nur vom Auftraggeber, einer von ihm bevollmächtigten Person oder einer übergeordneten Organisation eingebracht werden.

Es wird grundsätzlich zwischen fachlichen und sonstigen Beschwerden unterschieden.

Fachliche Beschwerden sind in erster Linie der Widerspruch gegen die Vorgehensweise bei einer Prüfung oder Untersuchung, Inspektion oder Zertifizierung, gegen die ermittelten Prüfergebnisse selbst oder die aus ihnen abgeleiteten Folgerungen und Bewertungen. Sonstige Beschwerden können z.B. die Auftragsabwicklung oder Rechnungsstellung betreffen.

Die Beschwerde wird von der jeweilig betroffenen Prüfstelle, Kalibrierstelle, Inspektionsstelle oder Zertifizierungsstelle, vertreten durch den jeweiligen Leiter und dem Qualitätsbeauftragten der Stelle, bearbeitet und geprüft. Ergibt die Prüfung der Beschwerde, dass sie unberechtigt ist, wird sie abgewiesen. Ist sie berechtigt, wird ihr im Sinne des Beschwerdeführers entsprochen. Alle im Zusammenhang mit der Beschwerde durchgeführten Schritte und getroffenen Entscheidungen werden dokumentiert. Bei berechtigten Beschwerden sind die Leitung, sowie der Qualitätsbeauftragte des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe unmittelbar zu informieren und einzubeziehen.

Der Beschwerdeführer wird innerhalb von 14 Tagen über den Eingang der Beschwerde, über die Berechtigung, über das weitere Vorgehen oder den Abschluss des Verfahrens informiert.

Bei fachlichen Beschwerden, insbesondere beim Einspruch gegen Prüfergebnisse, sind häufig weitere Untersuchungen und Prüfungen erforderlich. Diese werden nur im Einvernehmen mit dem Beschwerdeführer durchgeführt. Er hat die Kosten hierfür zu tragen, falls sich die Beschwerde dabei als unbegründet erweisen sollte. Auf Wunsch können die zusätzlichen Prüfungen im Sinne einer Schiedsprüfung bei einem anderen akkreditierten Prüflaboratorium oder in einem Vergleichsversuch zwischen mehreren Laboratorien durchgeführt werden. Im Falle der begründeten Beschwerde wird er von allen Kosten aus eventuellen zusätzlichen Prüfaufwendungen freigestellt. Gegebenenfalls wird der Ergebnisbericht zur Prüfung, Untersuchung, Inspektion oder Zertifizierung entsprechend überarbeitet.

Bei berechtigten Beschwerden werden alle betroffenen Mitarbeiter über den Beschwerdeinhalt sowie die aus der Beschwerde zu ziehenden Schlussfolgerungen informiert. Gegebenenfalls werden unverzüglich Gegenmaßnahmen eingeleitet, die eine Wiederholung des Beschwerdegrundes ausschließen sollen. Die jeweilig betroffene Prüfstelle, Kalibrierstelle, Inspektionsstelle oder Zertifizierungsstelle, erfasst jede Beschwerde oder erstellt einen abschließenden Bericht der allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Dieser Bericht umfasst den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und dessen Ergebnis, die evtl. Fehlerursachen und die eingeleiteten oder erforderlichen Gegenmaßnahmen sowie die Stellungnahme an den Beschwerdeführer. Die im Rahmen von erfassten bearbeiteten Beschwerden und eventuellen Maßnahmen, werden vom Qualitätsmanagementbeauftragten des Zentrums für Konstuktionswerkstoffe ausgewertet und dienen als Chance zur Verbesserung des Managementsystems.