Entscheidungsregeln

Entscheidungsregeln bei Konformitätsaussagen

Normen, Spezifikationen und andere Regeln legen fest, ob und in welcher Form Messunsicherheiten in die Bewertung bei Konformitätsaussagen einfließen.

Typ 1 (BER)

Eine Ermittlung der Messunsicherheit ist erfolgt. Die Messergebnisse werden einschließlich der Messunsicherheiten angegeben.

Bei Betrachtung der Konformität wird die Messunsicherheit in allen Fällen berücksichtigt.

Typ 2 (NOR)

Eine Ermittlung der Messunsicherheit ist nicht erforderlich, da Hauptquellen der Messunsicherheit erfasst sind und die Form der Darlegung der berechneten Ergebnisse normativ stattfindet.

Bei der Betrachtung der Konformität wird die Messunsicherheit nicht berücksichtigt. Es sei denn, es ist ein Wert für die Messunsicherheit in der Norm angegeben und eine Berücksichtigung gefordert.

Typ 3 (EIN)

Eine Ermittlung der Messunsicherheit ist nicht erforderlich, da das Ergebnis der Prüfung kein Messergebnis im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17025 ist.

Eingangs- oder Umgebungsparameter bei einer Prüfung sind einzuhalten und in geeigneter Weise zu dokumentieren.

Die Konformität wird anhand des Prüfergebnisses bestätigt.

Typ 4 (SON)

Eine Ermittlung der Messunsicherheit ist auf Grundlage theoretischer und/oder praktischen Erfahrungen, ggf. auch durch eine Schätzung, erfolgt. Die Messergebnisse werden einschließlich der Messunsicherheiten angegeben.

Bei Betrachtung der Konformität wird die Messunsicherheit in allen Fällen berücksichtigt.