Entscheidungsregeln bei Konformitätsaussagen
Normen, Spezifikationen und andere Regeln legen fest, ob und in welcher Form Messunsicherheiten in die Bewertung bei Konformitätsaussagen einfließen.
Typ 1
Eine Ermittlung der Messunsicherheit ist auf Grundlage der Fehlerfortpflanzung, theoretischer und/oder praktischen Erfahrungen, statistischer Verfahren und ggf. auch durch eine Schätzung erfolgt.
Bei Betrachtung der Konformität wird die Messunsicherheit mit dem vereinbarten Konfidenzniveau in allen Fällen berücksichtigt.
Typ 2
Eine Ermittlung der Messunsicherheit ist nicht erforderlich, da Hauptquellen der Messunsicherheit erfasst sind und die Form der Darlegung der berechneten Ergebnisse normativ stattfindet.
Bei der Betrachtung der Konformität wird die Messunsicherheit nicht berücksichtigt. Es sei denn, es ist ein Wert für die Messunsicherheit in der Norm angegeben und eine Berücksichtigung gefordert.
Typ 3
Eine Ermittlung der Messunsicherheit ist nicht erforderlich, da das Ergebnis der Prüfung kein Messergebnis im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17025 ist.
Die Konformität wird anhand des Prüfergebnisses bestätigt.
Version 2, 04/20